FAQ Betriebliche Altersvorsorge

Welche Wertpapiere können zur Wertpapierdeckung herangezogen werden?
Alle Wertpapierfonds gemäß § 14 EStG (Veranlagung gemäß § 25 PKG)
Konzept einer Pensionszusage
Das Unternehmen sagt einem Mitarbeiter rechtsverbindlich und unwiderruflich eine Firmenpension zu. Die Firmenpension darf maximal 80% des letzten Bruttobezuges (vor Pensionsantritt) betragen und darf zusammen mit der staatlichen Pension den letzten Bruttobezug nicht überschreiten. Aufgrund dieses Vertrages muss das Unternehmen gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden. 50% der Vorjahresrückstellungen müssen in Wertpapieren veranlagt werden - d.h. ein Teil der Pensionsverpflichtung ist liquiditätsmäßig gedeckt. Das restliche erforderliche Kapital wird idealerweise über eine Rückdeckungsversicherung angespart. Das (vorzeitige) Ablebens- und Berufsunfähigkeitsrisiko kann, und sollte auch, auf ein Versicherungsunternehmen übertragen werden (betriebsfremde Risken). Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter = Unternehmen, versicherte Person = Mitarbeiter.
Für wen kommt eine Firmenpension in Frage?
Artbeitnehmer, die ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen
Gesellschafter/Geschäftsführer
Hinterbliebene der Bezugsberechtigten
Mitarbeiter die mit einem Werkvertrag angestellt sind
Wie errechnet sich die Rückstellung?
Der Barwert der Rentenverpflichtung wird ermittelt, mit dem vorgegebenen Rechnungszinssatz abgezinst und versicherungsmathematisch auf die Laufzeit verteilt. Da eine versicherungsmathematische Verteilung bedeutet, dass die Lebenserwartung und die Wahrscheinlichkeiten bestimmter Risikofaktoren (Tod, Berufsunfähigkeit, frühzeitiger Austritt) berücksichtigt werden müssen, führt das zu einer eher niedrigen Rückstellung in den Anfangsjahren und zu einem stärkeren Anstieg in den späteren Jahren. Die Pensionsrückstellung nimmt einen PROGRESSIVEN Verlauf.
Rentenform/Einmalabfindung
Pensionszusagen müssen in Rentenform erteilt werden, um steuerlich anerkannt zu werden. Es ist aber erlaubt, dem Arbeitnehmer eine Option einzuräumen, sich die zugesagte Pension als Einmalzahlung bei Pensionsantritt abfinden zu lassen.
Was ist eine Rückstellung (buchhalterisch)?
In einer Rückstellung wird jener Betrag ausgewiesen, der voraussichtlich erforderlich sein wird, um die Versorgungsleistung zu decken. Dieser sogenannte Barwert ergibt sich aus der Höhe der zugesagten Pension und der mittleren Lebenserwartung des Leistungsempfängers.
Ab wann ist eine Rückstellung zu bilden?
Erstmals im Wirtschaftsjahr der Erteilung der Pensionszusage.
Was passiert mit der Rückstellung nach Eintritt des Pensionsfalles?
Sie ist auch danach fortzuführen. Der Barwert der Pensionsverpflichtung wird von Jahr zu Jahr sinken und die Rückstellung somit Schritt für Schritt gewinnerhöhend aufgelöst. (Keine weitere Rückstellung gibt es natürlich bei einer Kapitalabfindung der Pensionszusage - in diesem Fall wird die Rückstellung sofort gewinnerhöhend aufgelöst).
Gesetzliche Wertpapierdeckung
Eine gebildete Rückstellung muss bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres mit Wertpapieren in der Höhe von 50% der Rückstellung gedeckt werden. Gerechnet wird mit dem Nennwert der WP, bei Fonds mit dem Erstausgabepreis.
Was passiert mit der Pensionszusage bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters?
Dieser Teil der Pensionszusage wird meist individuell geregelt. Beinhaltet die Pensionszusage keine Regelungen tritt das BetriebsPensionsGesetz (BPG) in Kraft.
Was passiert mit der Pensionszusage bei Tod des Mitarbeiters?
Dies ist in der Pensionszusage individuell zu regeln. Entweder erhält (wenn in der Pensionszusage vereinbart) die Witwe einen prozentuell vereinbarten Betrag der Alterspension bis an ihr Lebensende, Waisen erhalten einen prozentuell vereinbarten Betrag bis zur Erreichung des festgelegten Alters oder die Todesfallsumme der Rückdeckungsversicherung wird an die gesetzlichen Erben ausbezahlt.
Wofür eine Rückdeckungsversicherung?
Um betriebsfremde Risiken wie Berufsunfähigkeit und vorzeitiger Tod auf die Versicherung abzuwälzen.
Um den fehlenden Liquiditätsbedarf bei Pensionsantritt gewährleisten zu können.
Müssen alle Mitarbeiter versichert werden?
Nein, der zu versichernde Personenkreis ist frei zu wählen.
Steuerliche Aspekte im Bereich der Abfertigung
Die bereits steuerwirksam gebildeten Abfertigungsrückstellungen werden wie bisher fortgeführt, jedoch ist das Ausmaß der Rückstellungen im Jahr 2003 auf 47,5% der fiktiven Abfertigungsansprüche und im Jahr 2004 auf 45% abzusenken. Sonderfall: Für Arbeitnehmer, die bereits das 50. Lebensjahr überschritten haben, konnte bisher und kann auch weiterhin eine Abfertigungsrückstellung in Höhe von 60% der fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden. D.h. in diesen Fällen findet keine Absenkung der Rückstellung auf 47,5% bzw. 45% statt. Wurde bereits eine Absenkung auf die genannten Prozentsätze vorgenommen und vollendet der Arbeitnehmer erst danach das 50. Lebensjahr, so kann die Rückstellung wieder auf 60% aufgestockt werden. Für die bisher gebildeten Abfertigungsrückstellungen war abgabenrechtlich zwingend eine Wertpapierdeckung in Höhe von 50% des ausgewiesenen Rückstellungsbetrages vorzusehen. Beginnend ab 2003 kann diese Wertpapierdeckung im Ausmaß von 10% p.a. abgebaut werden, so dass ab dem 5. Wirtschaftsjahr dann die Wertpapierdeckung vollkommen wegfällt.
Wer kann eine Zukunftsvorsorge nach §3 Abs1 Ziff 15 lit a EStG 1988 in Anspruch nehmen?
Alle Arbeitnehmer mit Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, bei denen ein steuerrechtliches Dienstverhältnis vorliegt.
Wie sieht die steuerliche Behandlung beim Leistungseintritt aus?
Bei Kapitalabfindung ist die Auszahlung steuerfrei. Wenn die Auszahlung in Form einer Rentenzahlung geleistet wird, so muss diese versteuert werden sobald die Summe der Renten den ursprünglich zur Verfügung stehenden Kapitalbetrag übersteigt (lt. Bewertungsgesetz).
Was passiert im Falle einer Insolvenz od. eines Konkurses?
Auf Grund des Betriebspensionsgesetzes (BPG) stellt der Vertrag im Falle eines Konkurses oder einer Insolvenz ein Sondervermögen dar und gehört daher dem Mitarbeiter.

Rechtliche Hinweise

Die Leistungen einer Fondsgebundenen Lebensversicherung folgen der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Investmentfonds. Auf die Wertentwicklung der Investmentfonds, die im Wert sowohl steigen als auch fallen können, und deren Wert gegebenenfalls auch durch die schwankenden Wechselkurse beeinflusst werden kann, hat die Skandia Leben AG keinen Einfluss. Das Veranlagungsrisiko trägt somit der Versicherungsnehmer. Die Angaben beruhen auf der derzeit geltenden Rechts-, insbesondere Steuerrechtslage. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Diese Information beinhaltet kein öffentliches Angebot, keine Aufforderung ein Anbot zu stellen und keine angebotsgleiche Werbung hinsichtlich der der Lebensversicherung zugrunde liegenden Basiswerte. Für detaillierte Informationen über die von Skandia angebotene Fondsgebundene Lebensversicherung und die in diesem Zusammenhang angebotenen Investmentfonds, insbesondere den von der Kapitalanlagegesellschaft unterfertigten Prospekt, verweisen wir auf die jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, die sowohl bei den betreffenden Kapitalanlagegesellschaften als auch bei Skandia aufliegen und von dort direkt und kostenlos angefordert werden können.